Steuer-Checkliste für Arbeitnehmer

Einkünfte:
- Lohnsteuerbescheinigung/en (vom 01.01-31.12)
- Bescheinigung über Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
- bei Rentenbezug (z.B. Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Witwen-, private Versicherungsrenten): bei erstmaligem Bezug den Rentenbescheid, jährliche Rentenbescheinigung
- Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen z.B. Bausparvertrag, Anlage VL

Vermietung von Immobilien:
- Kontoauszüge
- Kaufvertrag
- Mieteinnahmen
- Handwerkerrechnungen
- Darlehenszinsbescheinigungen
- Nebenkosten für: Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung
- Heizung, Warmwasser
- Schornsteinreinigung
- Hausversicherungen
- Verwaltungskosten
- Sonstiges

Selbstgenutzte Immobilie bei Anschaffung/Erwerb
- Baukindergeld prüfen

Einkünfte aus Kapitalvermögen:
- Jahreszinsbescheinigungen z.B. Sparkassen, Banken, Investmentfonds
- Steuerbescheinigungen (Original) bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer

Private Veräußerungsgeschäfte:
- z. B. Verkauf von Aktien / Grundstücke etc.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit:
- Gewinnermittlung und Jahresabschluss (Bilanz, GuV und ggf. Anhang)
- Kontoauszüge, Kassenbuch bzw. Kassenberichte, und Ein- und Ausgangsrechnungen

Werbungskosten:
- Gewerkschaftsbeiträge, Rechtschutzversicherung
- Bewerbungskosten z.B. Kopier-, Porto-, Fahrtkosten, Bewerbungsmappen, Verpflegungsmehraufwendungen
- Reisekosten, Fortbildungskosten: Bescheinigung über durchgeführte Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten, Fahrtätigkeiten
- Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte, Dienstreisen: Entfernung km, Anzahl Fahrten Sammelbeförderung z.B. Werkbus bei Fahrten mit PKW Aufstellung der Tage mit PKW-Fahrten + Begründung Jahresfahrleistung ermitteln (TÜV-Bericht / ASU / Inspektionsrechnungen immer aufheben wg. km-Stand)
- Unfallkosten PKW
- Arbeitsmittel z.B. Computer, Werkzeug, Berufskleidung, Fachliteratur
- doppelte Haushaltsführung z.B. Miete, Mietnebenkosten, notwendiger Hausrat, Fahrtkosten, Telefonkosten
- Fortbildungskosten z.B. Techniker-, Meister-, Sprach-, EDV-Kurs, Führerschein Kl. II
- Häusliches Arbeitszimmer

Sonderausgaben:
- "Rüruprente" - Bescheinigung Beiträge neue Altersrente
- "Riester-Rente" - Bescheinigung über geleisteten Beitrag und Vertrag
- Versicherungsbeiträge z.B. Kranken-, Lebens-, Haftpflicht-, Kfz- und private Pflegeversicherung, sowie Unfallversicherung
- Steuerberatungskosten
- Spendenbescheinigungen z.B. Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser, VDK, Kinder in Not, SOS-Kinderdorf, Kinderhilfe, Caritas, Greenpeace, Parteien
- Kirchensteuer - bitte Bescheid des Vorjahres mitbringen

Außergewöhnliche Belastungen:
- Praxisgebühren
- Krankheitskosten: Medikamente, Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Fahrten Arzt, Zahnarzt
- Krankenhausaufenthalt
- Besuchsfahrten Krankenhaus
- Brille, Kontaktlinsen
- Orthopädische Hilfsmittel
- Krankengymnastik
- Betreuungskosten
- Urlaubsbegleitung
- Beerdigungskosten
- Scheidungskosten
- Kosten für Kur
- Kosten für Haushaltshilfe
- Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Bescheinigung vom
Versorgungsamt, Rentenbescheid über Unfallrente)
- Unterhaltsleistungen Enkel, Kinder, Ehefrau, Eltern

Rechnungen über haushaltsnahe Reparaturen und Dienstleistungen
- Schönheitsreparaturen
- Gartenpflege
- Hilfeleistung in der Privatwohnung z.B. Reinigung, Kochen, Bügeln
- Versorgung, Pflege und Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Personen

Kinder:
- unter 1 Jahr: Geburtsurkunde
- bis 14 Jahre: Betreuungskosten
- über 18 Jahre: Ausbildungs-, Lehrverträge, Wehrdienstbescheinigung, Bafögbescheid, Studienbescheinigung
- im Ausland: Familienstandsbescheinigung
- Schulgeld für Privatschulen und anerkannte Ersatzschulen

Sonstiges:
- Steuerbescheid des Vorjahres (wenn vorhanden)
- Bei Änderung des Familienstandes: Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde
- Bankverbindung

Die Aufstellung ist nicht abschließend. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um zu überprüfen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Nehmen Sie zur Beratung alle Belege mit. Wir schauen gerne nach, was steuerlich zu berücksichtigen ist. Um Ihre Steuerbelastung zu senken, ist eine individuelle Beratung im persönlichen Gespräch empfehlenswert. Wenn Sie steuerlich beraten werden, ist normalerweise eine Fristverlängerung über den 31.07. hinaus möglich.

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen.